Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
 
Leistungen
Die jeweiligen Leistungen und Preise der angebotenen Trainingseinheiten, Kurse, Seminare, Vorträge, etc.
können Sie auf unserer Homepage: www.handsforpaws.eu einsehen. Mit Anmeldebestätigung erhalten Sie eine Übersicht der Leistungen, der Kosten und der Zahlungsbedingungen für das jeweilige angemeldete Training/Seminar/Vortrag.
 
Anmeldung
Anmeldungen müssen schriftlich per E-Mailverfolgen. Bitte füllen Sie pro Teilnehmer das vorgefertigte Anmeldeformular aus. Mit dieser Anmeldung bieten Sie den Abschluss des entsprechenden Schulungs-/Seminar-Vortrages /Trainings verbindlich an. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung/gilt auch persönliche-mündliche Bestätigung durch den Anbieter, mit allen wichtigen Details und Informationen. Anschließend wird eine Trainingsvereinbarung ausgefüllt, diese ist auch gleichzeitig der Vertragsabschluss. In der Anmeldebestätigung sind die Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten aufgeführt. Diese Anmeldebestätigung ist gleichzeitig auch Zahlungsverpflichtung. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf unser Konto, via PayPal, so lange nichts anderes mündlich vereinbart ist. Mit Ihrer Anmeldung und gleichzeitigen Buchung, erkennen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, Bedingungen der Anmeldung und die Trainingsinhalte an.
 
An-/Abfahrten
Die Kosten hierfür gehen grundsätzlich zu Lasten des Teilnehmers. 
 
Absage von Kursen/Veranstaltungen-/Seminaren
Wir behalten uns vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl oder bei Absage durch den Referenten, sowie im Krankheitsfall das Training, die Veranstaltung/Seminar abzusagen. Wir informieren alle angemeldeten Teilnehmer hiervon unverzüglich und erstatten bereits bezahlte/eingezahlte Beträge vollständig zurück. Sonstige eventl. angefallene Kosten des Teilnehmers, wie z.B. Unterbringungskosten, An-/Abfahrtskosten, Verpflegungskosten u.s.w. können und werden nicht zurück erstattet.
 
Stornierung durch den Teilnehmer/Kunden
Im Falle des Rücktrittes durch den Kunden/den angemeldeten Teilnehmer fallen folgende Stornokosten für Theoretische Kurse, Vorträge, Seminare und bei Angeboten mit Fremdreferenten an: (Nicht für praktisches Training und Erst-/Beratungsgespräche)
--- bis 6 Wochen vor Seminar-/Schulungs-/Vortragsbeginn 25% der anfallenden Beträge lt. Bestätigung
--- bis 4 Wochen vor Seminar-/Schulungs-/Vortragsbeginn 50% der anfallenden Beträge lt. Bestätigung
danach ist einer Rückerstattung, auch Teilerstattung, nicht mehr möglich. Der/die Teilnehmer können auch Ersatzteilnehmer benennen, die den abgeschlossenen Vertrag zu gleichen Bedingungen übernehmen. Dies muss uns umgehend, so früh wie möglich mitgeteilt werden.
 
Trainings-/Coachingeinheiten und Erst-/Beratungsgespräche müssen bis 24 Std. vor Termin schriftlich abgesagt sein. Ansonsten werden 75% in Rechnung gestellt.
 
Mitnahme von Hunden zu Vorträgen, theoretischen Schulungen und theoretischen Seminaren
Das Mitbringen von Hunden durch den/die Teilnehmer ist grundsätzlich gestattet, sofern nichts anderes in der Beschreibung der jeweiligen Schulung/Seminares steht. Bitte die Anzahl der Hunde auf dem Anmeldeformular mit angeben. Läufige Hündinnen sind grundsätzlich nicht mitzubringen. Der Teilnehmer versichert, dass seine mitgebrachten Hunde gesund sind, keine ansteckenden Krankheiten haben, sozial verträglich mit anderen Hunden und auch Menschen sind. Die Hunde sind im Schulungsbereich an der Leine zu führen. Der Hundehalter/Teilnehmer ist verpflichtet, für entstehende und durch den/die mitgebrachten Hunde verursachte Schäden selbst aufzukommen und diese zu übernehmen. Weiterhin bestätigt er den Abschluss einer für den/die mitgebrachten Hunde gültigen Haftpflichtversicherung.
 
Hunde für das Training
Der verantwortliche/durchführende Trainer ist grundsätzlich weisungsbefugt. Der/die Hundehalter haben die Weisungen zu befolgen.
Der Trainer kann in bestimmten Fällen/aus wichtigem Grund, das Training eines Hundes ablehnen oder auch die Einhaltung entsprechender Auflagen verlangen. Wir weisen auch auf die Vorschriften des Landeshundegesetzes NRW - hier insbesondere auch auszugsweise die Paragraphen: §3, 4 und10 hin. Der Trainer behält sich durch Begründung vor, Hunde und auch deren Halter vom Training/Seminaren/Vorträgen/Veranstaltungen auszuschließen. Eine Rückerstattung von bereits gezahlten Beträgen erfolgt dann nicht. Die Hunde dürfen keine ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall haben. Nach Absprache werden von den Trainingseinheiten/Sequenzen auch Videoaufnahmen getätigt. Hierauf ist des Halter-/Hundeteam erkennbar. Diese Aufnahmen dienen ausschließlich zu Schulungszwecken und ggf. auch für Theorievorträge. Eine anderweitige Veröffentlichung dieser Aufnahmen findet nur nach vorheriger Genehmigung durch den/die jeweiligen Hundehalter statt.
 
Haftung
Hundehalter müssen zu Beginn des Trainings für Ihren Hund(e) einen gültigen Heimtierausweis haben und auf Verlangen vorlegen. Dies gilt auch für etwaige Auflagen durch die Ordnungsbehörden. Der Hundehalter muss für seinen Hund(e) eine gültige Tierhaftpflichtversicherung haben und auf Verlangen nachweisen. Der Hundehalter ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben in der Anmeldung und dem Fragebogen-Erstkontakt/Erstgespräch über seinen Hund(e), dessen Verhalten, Auflagen, Einschränkungen und Besonderheiten, dessen möglichen Krankheiten, sowie über eigene Einschränkungen im Umgang, in der Führung und im Training mit seinem Hund(e), dem Veranstalter/dem Trainer (uns) mitzuteilen. Falschangaben können zum Ausschluß, Abbruch und Beendigung des Trainings, der Seminare führen.
In diesem Fall, hat der Hundehalter keinen Anspruch auf Rückerstattung, auch in Teilbeträgen, der durch ihn geleisteten Trainings-/Seminargebühren. Grundsätzlich haftet der/die Hundehalter, die Schulungs-/Seminarteilnehmer für Schäden an Personen, an seinen Hunden, anderen Hunden und Einrichtungen/Gegenständen, die durch sie selbst und/oder ihre Hund(e) verursacht werden. Wir haften nicht für Unfälle jeglicher Art, die auf unserem Trainingsgelände und Schulungsgebäude passieren. Ausnahme ist grobe Fahrlässigkeit durch uns. Die Nutzungs-/ und Freilaufbedingungen für unser Gelände sind ergänzender Bestandteil dieser AGB’S und werden mit Anmeldung anerkannt. Für entstandene Schäden haftet der Hundehalter gem. §833 BGB. Wir als Hundeschule, Veranstalter, Tagesstätte und Hundefreilauf haften nur für Schäden im Rahmen des § 834 BGB. Wir verfügen über die gesetzlich vorgeschriebene Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bei der Allianz-Versicherungsgesellschaft.
 
Sonstiges
Wir behalten uns vor, während Trainings-/Schulungs- und Seminareinheiten Bild- und Videoaufnahmen für Schulungszwecke und für den internen Gebrauch zu machen. Eine Veröffentlichung erfolgt erst nach Freigabe durch die auf dem Bild- und Videomaterial erkennbaren Personen.
Wir sind geprüft und zugelassen nach §11-TierSchG.-Abs 1. Verantwortlicher Trainer/Coach/Ausbilder: Frau Sarah Schmitz
 
Datenschutz
Aufgrund der behördlichen Bestimmungen und Auflagen der Zulassung nach §11-Abs.1 und 2 TierSchG. sind wir verpflichtet Trainingsrelevante Daten zur Ausbildung und Betreuung zum Hund-Rasse, Alter, Herkunft, Name, Geschlecht, sowie deren Halter- Name, Vorname, Anschrift und Zeitraum der Ausbildung/Trainings schriftlich festzuhalten und für mind. 3 Jahre zu archivieren. Eine Weitergabe an Dritte, außer auf Anforderung durch die zuständige Behörde, geschieht nicht. Der/die Hundehalter erklären sich hiermit ausdrücklich mit Ihrer Anmeldung und/oder Teilnahme an Training, Erziehung, Ausbildung, Seminare, Workshops, Vorträge einverstanden.
Siehe hierzu auch Datenschutzbestimmungen
 
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen-Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag und die Bedingungen als lückenhaft erweisen.
 
Stand: September 20234